Im Mietrecht sind wir sowohl im Bereich der Wohnraummiete als auch der Gewerberaummiete tätig und vertreten dort die rechtlichen Interessen von Vermietern und Mietern.
Mietverhältnisse bergen die Gefahr von Auseinandersetzungen. Zum einen ist es der Mieter, der die Miete nicht oder unpünktlich zahlt oder zum anderen der Vermieter, der einen Mietmangel nicht beseitigt. Auch noch nach Beendigung eines Mietvertrages können Streitigkeiten entstehen, sei es wegen des Zustandes der zurück gegebenen Mietsache oder wegen der Rückzahlung der bei Mietbeginn geleisteten Kaution.
Wir beraten und vertreten Sie u.a. in folgenden Bereichen:
- Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen
- Durchsetzung / Inkasso von ausstehenden Mietzahlungen
- Rechte und Pflichten im Falle eines Mietmangels
- Überprüfung und Durchführung von Mieterhöhungen
- ordentliche und außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
- Mietkaution
Daneben stehen wir auch im Wohnungseigentumsrecht Mitgliedern und Verwaltern von Wohnungseigentümergemeinschaften zur Verfügung.
Vor allem in Wohnungseigentümerversammlungen gefasste Beschlüsse geben immer wieder Anlass zu Meinungsverschiedenheiten der Wohnungseigentümer untereinander.
Hier stehen wir Ihnen insbesondere bei folgenden Fragestellungen und Problemen zur Seite:
- Erstellung und Prüfung von Verwalterverträgen
- Gestaltung und Überprüfung von Gemeinschaftsordnungen
- Angelegenheiten der laufenden Verwaltung
- Streitigkeiten um Hausgeld / Instandhaltungsrücklage
- Wohnungseigentümerversammlungen
- Anfechtung oder Durchsetzung von Beschlüssen
- Beendigung von Verwalterverträgen